„Der Rat der Gemeinde Windeck fasst die nachstehende Resolution:
Im Zusammenhang mit der Möglichkeit, zum Entwurf des Bewirtschaftungsplan 2022/2027 Stellung zu nehmen, rückte die bereits im Umsetzungsfahrplan aus dem Jahr 2012 enthaltene Maßnahme am Siegwehr in Dattenfeld ins Blickfeld der Öffentlichkeit.
Dort ist festgehalten, dass die Durchgängigkeit des Wehres für Fischarten hergestellt ist und eine Beseitigung bzw. Minimierung des Rückstaus geprüft werden soll. Hierzu beabsichtigt die Bezirksregierung Köln nach eigener Aussage nunmehr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Allein die Möglichkeit einer Beseitigung des Wehres stößt in der Windecker Bevölkerung auf erhebliche Widerstände und sorgt mehrheitlich für Unverständnis.
Der „Wasserfall“ mit dem Siegtaldom im Hintergrund ist ein wesentliches orts- und landschaftsbildprägendes und identitätsstiftendes Element. Durch den Anstau wird ein Mühlengraben mit Wasser gespeist und eine unter Denkmalschutz stehende und vom Bürger- und Verschönerungsverein in Eigenarbeit restaurierte Mühle angetrieben. Bereits in historischen Karten aus dem Jahre 1811 ist das Siegwehr eingezeichnet, es ist Bestandteil des Baudenkmals.
Dank des Anstaus betreibt der Bürger- und Verschönerungsverein seit Jahrzehnten einen Tretbootverleih, der im bestehenden Naturschutzgebiet gesondert von den Verboten ausgenommen wurde.
Insgesamt ist es aus Sicht der Windecker und insbesondere der Dattenfelder Bevölkerung nicht vorstellbar, dass eines Tages das Wehr beseitigt wird.
Entsprechend fordert der Rat der Gemeinde Windeck das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Köln auf, im Rahmen der zu beauftragenden Machbarkeitsstudie die bestehenden Restriktionen, insbesondere am Standort in Dattenfeld, anzuerkennen und keine Maßnahmen einzuleiten, die den heutigen Bestand des Siegwehres in Dattenfeld gefährden. Er bekennt sich ausdrücklich zu den vorhandenen Alternativen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie, diese in den Blick zu nehmen und zu qualifizieren, um eine Lösung zu erarbeiten, die allen Aspekten Rechnung trägt.
Der Rat fordert, dass seine Einwände zum heutigen Bestand des Siegwehres in Dattenfeld bei zukünftigen Planungen und Umsetzungen von Maßnahmen beachtet und berücksichtigt werden.
Absichten die das Wehr gefährden weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück.
Der Rat bietet seine konstruktive Mitarbeit zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie ausdrücklich an.“[1] Niederschrift – Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am 15.06.2021
Die Gemeinde Windeck hat am 17. Juni 2021 ihre Stellungnahme und die vorgenannte Resolution fristwahrend schriftlich an die Bezirksregierung übersandt.
↑1 | Niederschrift – Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am 15.06.2021 |
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